Drei Protokolle der EAC | |
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Kurztitel: | Zonenprotokolle |
Titel (engl.): | Three minutes of European Advisory Commission |
Datum: | 1944/1945 |
Inkrafttreten: | mit dem Potsdamer Abkommen |
Fundstelle: | Inter-Alliierte Dokumente des Zweiten Weltkrieges |
Vertragstyp: | Sitzungsprotokolle |
Rechtsmaterie: | trilaterale außenpolitische Beratungen |
Unterzeichnung: | September und November 1944 bzw. Juli 1945 |
Ratifikation: | nein |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Zonenprotokoll ist der umgangssprachliche Begriff für drei Protokolle (englisch minutes) der Sitzungen britischer, sowjetischer und US-amerikanischer Vertreter der alliierten Beratenden Kommission für Europa (European Advisory Commission EAC), bei denen ab 1944, somit noch während des Zweiten Weltkrieges, über die Planung von Besatzungszonen in Deutschland, deren geografische, insbesondere administrative Zuweisung sowie besatzungsrechtliche Fragen beraten wurde. Der Inhalt dieser drei Niederschriften gehörte wie auch die in anderen EAC-Sitzungsprotokollen ausgearbeiteten Einzelheiten zur Planung einer Nachkriegsordnung einschließlich der Kapitulation Deutschlands.
Die trilateralen Gespräche fanden während bzw. nach Ende des Krieges in Europa im Lancaster House in London statt, jeweils im Spätsommer und im Herbst 1944 sowie im Frühsommer 1945. Da in London sowohl Treffen der alliierten Außenminister und auch der EAC stattfanden, kam es zu irreführenden Überschneidungen der Begriffsbezeichnungen, Londoner Konferenz bezeichnet dementsprechend ein Außenminister- wie ein EAC-Treffen.
Die EAC war zwar eine beratende Kommission, und bei den Protokollen handelte es sich weder um Abkommen noch um bindende Beschlüsse. Weil die Zonenprotokolle aber von den Drei Mächten ratifiziert wurden, ihr Inhalt bei Treffen ihrer Regierungschefs bzw. ihrer Außenminister weiterverwendet wurde und in die Vereinbarungen der Konferenz von Jalta und der Potsdamer Konferenz einfloss, können die Protokolle als offiziell gebilligt angesehen werden.[1][2]
Gemäß der letzten Fassung des Protokolls vom 13. August 1945 wurde Deutschland zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wurde, und Berlin unter die gemeinsame Besatzungshoheit der vier Mächte gestellt wurde.
Ab dem Beginn der Besatzungszeit und der Besetzung durch die entsprechenden alliierten Streitkräfte galten die Zonenprotokolle als unumstritten umgesetzt. Mit den in das Potsdamer Abkommen übernommenen EAC-Vorschlägen zum Verlauf der westlichen Grenze der sowjetischen Besatzungszone und vor allem zum vorgesehenen Besatzungsplan für Berlin waren jedoch Konfliktlinien vorgezeichnet, die zur Entwicklung des Kalten Krieges in Europa beitrugen.
Im Unterschied zu provisorischen Absprachen zur Vertreibung bzw. Aussiedlung der deutschen Bevölkerung und der provisorischen Festlegung der Oder-Neiße-Linie durch die Alliierten, die vorläufig bis zu einem Friedensvertrag gelten sollten, wurden die in den Zonenprotokollen vorgeschlagenen Grenzverläufe zwischen den Besatzungszonen sowie die besatzungsrechtlichen Aspekte für Berlin unabhängig von einem späteren Friedensvertrag festgelegt.
„Die drei Regierungschefs bestätigen ihre Ansicht, daß die endgültige Festlegung der polnischen Westgrenze der Friedenskonferenz vorbehalten bleiben soll.“